Unabhängiger Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat übernimmt eine hohe Verantwortung, das Schweizer Aktienrecht hat ihm vier unentziehbare und nicht delegierbare Aufgaben übertragen:

  • Strategie, Zukunftssicherung
  • Organisation und Ausgestaltung des Rechnungswesens und Risikomanagement
  • Ernennung und Abberufung Geschäftsführung
  • Oberaufsicht, Einhaltung Gesetze, Reglemente, Weisungen (Compliance)

Ein Verwaltungsratsgremium muss über alle erforderlichen Kompetenzen und Know-how verfügen. Bei einem KMU bis zu 50 Mitarbeitenden geht man von drei Verwaltungsräten aus, bei Mittelbetrieben bis 500 Mitarbeitenden von fünf.
Für die freie Meinungsbildung innerhalb des Verwaltungsrates sollten diesem unbedingt auch unabhängige Mitglieder angehören. Dies dürfte in den meisten Fällen auch schon erforderlich sein, um alle notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen abzudecken.


Gerne bringe ich meine langjährigen Führungserfahrung als CEO einer Bank, Präsident eines Schweizer Verbandes, Mitglied von in- und ausländischen Verwaltungsräten, als ehemaliger Stabsoffizier ein. Nebst meinem breiten Wissen und Erfahrung in den meisten Unternehmensbelangen (wie Marketing/Vertrieb, HR, Logistik) sind sicherlich für einen Verwaltungsrat meine spezifischen Kenntnisse in Controlling, Rechnungslegung und Risikomanagement äusserst wertvoll. Diese Spezialisierung prädestiniert mich auch für den Einsitz in Audit Committees, umso mehr als ich über die Qualifikation als staatlich zugelassener Revisionsexperte verfüge.


Ihre Kontaktaufnahme freut mich!